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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bittenfeld findest du hier .

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Teilnahmebedingungen Jugendveranstaltungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu dieser Jugendfreizeitmaßnahme ist online über das Anmeldeformular auf der Homepage vorzunehmen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Vergabe der freien Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an dieser Jugendfreizeitmaßnahme sind nur Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Bittenfeld und ihres Stützpunkts in Winnenden. Weiterhin gelten die in der Onlineanmeldung genannten Bedingungen. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung eines Teilnehmers liegt beim Veranstalter.

3. Teilnahmegebühr
Der Teilnehmerbeitrag umfasst die Kosten der Unterkunft, der Fahrt, der Verpflegung und des vorgesehenen Programms. Der Teilnehmerbeitrag ist mit Erhalt der Rechnung zu zahlen.

4. Verhaltensregeln und Ausschluss von der Maßnahme
Grundsätzlich muss sich jeder Teilnehmer in die Gemeinschaft einordnen. Er hat den Anordnungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Grobe Verstöße können zum Ausschluss aus der Freizeitgemeinschaft führen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers oder der Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter lehnt eine Haftung in Konfliktfällen ab, die außerhalb der Aufsicht der Freizeitleitung entstehen.

5. Versicherungsschutz und Behandlungskosten
Die Teilnehmer müssen Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Fahrt eine Krankenversicherung abschließen. Die Karte der Krankenkasse ist mitzuführen bzw. den Mitarbeitern zu übergeben. Vom Veranstalter entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten unabhängig von einer Erstattung durch Krankenkassen zurückzuzahlen.

6. Absage der Maßnahme
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt bzw. erfüllen. Der Veranstalter behält sich vor, bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für die entsprechende Fahrt vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

7. Rücktritt von der Teilnahme
Der Rücktritt ist dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin bis vier Wochen vor Beginn der Freizeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter der Veranstaltenden Ortsgruppe. Tritt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin weniger als vier Wochen vor Beginn der Freizeit vom Reisevertrag zurück oder tritt er/ sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, wird die Teilnahmegebühr einbehalten.

8. Haftung
Für Unfälle, die durch Leichtsinn, grobe Fahrlässigkeit, höhere Gewalt oder Übertretung der Regelungen/ Absprachen innerhalb der Reisegruppe eintreten, kann eine Verantwortung seitens der Veranstalter nicht übernommen werden.
Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf den Leistungsumfang der durch den Veranstalter abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherung (Sekundärversicherung). Die Haftung nach § 8a Abs.1 Satz 2 StVG ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Reisegepäck, keine Haftung besteht ebenso bei Einbruch oder Diebstahl. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportangebote, Ausflugsfahrten, etc.). Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Waldspiele, usw.) auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer fährt in den an der Freizeit beteiligten Fahrzeugen auf eigene Gefahr mit und verzichtet, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeuges auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung auszugleichen sind

9. Schlussbestimmungen
Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet bei der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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